Norm: MSchG §34
Rechtssatz: Eine Markenanmeldung ist auch dann bösgläubig, wenn sie ohne eigene Benutzungs- oder Vermarktungsabsicht erfolgt, sondern hauptsächlich dazu dient, dritte Unternehmen, die später gleiche oder ähnliche Zeichen nutzen, auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch zu nehmen. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Anmelder ohne konkrete Geschäftsbeziehung mit potentiellen Nutzern eine Vielzahl von Marken mit geringer... mehr lesen...
Norm: MSchG §34
Rechtssatz: Der Markenschutz kann wegen bösgläubigen Erwerbs der Marke nur verneint werden, wenn der Beklagte eine entsprechende Einrede erhebt. Entscheidungstexte 4 Ob 13/03w Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 13/03w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117444 Dok... mehr lesen...
Norm: MSchG §34MSchG idF der MarkenrechtsNov 1999 §37
Rechtssatz: Die Löschung einer Marke kann nur von der Nichtigkeitsabteilung angeordnet werden. In die Entscheidungsbefugnis des Gerichts kann nur die Entscheidung über den wettbewerbsrechtlichen Anspruch auf Einwilligung des Markeninhabers in die Löschung seiner Marke fallen. Entscheidungstexte 4 Ob 263/01g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §30aMSchG §34PVÜ Art6 septiesUWG §1 C2UWG §9 C4aUWG §9 C4b
Rechtssatz: Sittenwidriges Vorgehen beim Markenerwerb ist nicht nur dann möglich, wenn zwischen dem Vorbenützer der Marke und dem Markenerwerber ein Alleinvertriebsvertrag besteht. § 30a MSchG und Art 6 septies PVÜ bringen vielmehr zum Ausdruck, dass jemand, der - in welcher Weise immer - zur Wahrung der geschäftlichen Interessen eines anderen, der ein bestimmtes Zei... mehr lesen...