Begründung: I. 1. Die Antragsteller beantragen mit ihrem auf Art139 B-VG gestützten Antrag die kostenpflichtige Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Ruden - Änderung des Flächenwidmungsplanes - vom 10. November 1999, Zl. 22/1997, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung am 20. April 2000, (samt zwei Eventualanträgen) als gesetzwidrig. 2. Zur Antragslegitimation bringen die Antragsteller Folgendes vor: "Zum Nachweis unserer Antragslegitimation verweisen wir da... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragFlächenwidmungsplan der Gemeinde Ruden. Änderung vom 10.11.99MinroG
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Ruden mangels unmittelbaren
Eingriffs in die Rechtssphäre der antragstellenden Nachbarn
Rechtssatz: Selbst wenn die angefochtene V... mehr lesen...