(1) Die Modellfunktion Führungsposition Landesamtsdirektor-Stellvertretung umfasst die mit der Funktion der Landesamtsdirektor-Stellvertreterin oder des Landesamtsdirektor-Stellvertreters verbundenen Führungsaufgaben.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
Führungsposition Landesamtsdirektor-Stellvertretung
(3) Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts in der Anlage 2 festgelegt.
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