Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Aufgabenbereiche der in § 3h Abs. 1 des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985 angeführten Vertragsbediensteten werden durch die folgenden Bestimmungen als Modellfunktionen festgelegt. Jede Modellfunktion besteht aus einer Modellstelle oder aus mehreren Modellstellen.
In Kraft seit 01.07.2008 bis 31.12.9999
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