§ 8 LVG Dienstpflichten

LVG - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(Anm.: Abs. 19 aufgehoben durch Art. 36 Z 8, BGBl. I Nr. 138/2017)

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.08.2025
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 LVG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 LVG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

26 Entscheidungen zu § 8 LVG


Entscheidungen zu § 8 LVG


Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 LVG


Entscheidungen zu § 8 Abs. 3 LVG


Entscheidungen zu § 8 Abs. 6 LVG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 LVG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 LVG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LVG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 LVG
§ 9 LVG