§ 8 LVG Dienstpflichten

LVG - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

(Anm.: Abs. 19 aufgehoben durch Art. 36 Z 8, BGBl. I Nr. 138/2017)

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.08.2025
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