Landesumlagegesetz (LUmlG) Fundstelle

LUmlG - Landesumlagegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Gesetz über die Einhebung einer Landesumlage

StF: LGBl.Nr. 39/1998

Änderung

LGBl.Nr. 25/2001

LGBl.Nr. 52/2006

LGBl.Nr. 25/2008

LGBl.Nr. 29/2017

In Kraft seit 15.05.1998 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Landesumlagegesetz (LUmlG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Landesumlagegesetz (LUmlG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Landesumlagegesetz (LUmlG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Landesumlagegesetz (LUmlG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Landesumlagegesetz (LUmlG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LUmlG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 LUmlG