Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landes-Überwachungsgebührenverordnung, LGBl.Nr. 36/1966, in der Fassung LGBl.Nr. 2/1985, außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
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