Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Wahlwerbende Parteien haben nur dann Anspruch auf Zuweisung von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren, wenn sie mindestens einen Bezirkswahlvorschlag und einen Landeswahlvorschlag eingebracht und
1.
In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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