Bei der gleichzeitigen Durchführung der amtlichen Befragung mit den Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung sind die Wahl- bzw Stimmberechtigten nur einmal zu erfassen. Ausgestellte Briefwahlkarten gelten auch für die amtliche Befragung.
In Kraft seit 21.10.2009 bis 31.12.9999
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