§ 60 LKWO 1978 (weggefallen)

Landwirtschaftskammer-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.09.2024 bis 31.12.9999
Erfassung der Stimmberechtigten

§ 60

Bei der gleichzeitigen Durchführung der amtlichen Befragung mit den Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung sind die Wahl- bzw Stimmberechtigten nur einmal zu erfassen§ 60 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Ausgestellte Briefwahlkarten gelten auch für die amtliche Befragung.

Stand vor dem 16.09.2024

In Kraft vom 21.10.2009 bis 16.09.2024
Erfassung der Stimmberechtigten

§ 60

Bei der gleichzeitigen Durchführung der amtlichen Befragung mit den Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung sind die Wahl- bzw Stimmberechtigten nur einmal zu erfassen§ 60 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Ausgestellte Briefwahlkarten gelten auch für die amtliche Befragung.

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