Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften des Gesetzes vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.
In Kraft seit 07.04.1930 bis 31.12.9999
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