§ 2a LEVO-SHG 2017 Übergangsbestimmungen

LEVO-SHG 2017 - SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 – LEVO-SHG 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Für Einrichtungen, auf die gemäß § 44j Abs. 4 SHG die Anlage 2 in der Fassung LGBl. Nr. 27/2018 anzuwenden ist, gelten die Regelungen der Anlage 3 über die Grundleistungen sinngemäß für die zu verrechnende Hotelkomponente.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2018

In Kraft seit 01.10.2018 bis 31.12.9999
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