§ 1a LEVO-SHG 2017

LEVO-SHG 2017 - SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 – LEVO-SHG 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Für die Dauer von begründeten Ausnahmefällen aufgrund von Notstandssituationen (Naturkatastrophen, Pandemien uÄ) kann von den Bestimmungen in den Anlagen dieser Verordnung abgewichen werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2020

In Kraft seit 27.04.2020 bis 31.12.9999
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