§ 2a LEVO-SHG 2017 (weggefallen)

SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 – LEVO-SHG 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Für Einrichtungen, auf die gemäß § 44j Abs. 4 SHG die Anlage 2 in der Fassung LGBl. Nr. 27/2018 anzuwenden ist, gelten die Regelungen der Anlage 3 über die Grundleistungen sinngemäß für die zu verrechnende Hotelkomponente.Für Einrichtungen, auf die gemäß Paragraph 44 j, Absatz 4, § 2a LEVO-SHG die Anlage 2 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr2017 seit 31.12.2024 weggefallen. 27 aus 2018, anzuwenden ist, gelten die Regelungen der Anlage 3 über die Grundleistungen sinngemäß für die zu verrechnende Hotelkomponente.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2018Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2018,

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.10.2018 bis 31.12.2024
Für Einrichtungen, auf die gemäß § 44j Abs. 4 SHG die Anlage 2 in der Fassung LGBl. Nr. 27/2018 anzuwenden ist, gelten die Regelungen der Anlage 3 über die Grundleistungen sinngemäß für die zu verrechnende Hotelkomponente.Für Einrichtungen, auf die gemäß Paragraph 44 j, Absatz 4, § 2a LEVO-SHG die Anlage 2 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr2017 seit 31.12.2024 weggefallen. 27 aus 2018, anzuwenden ist, gelten die Regelungen der Anlage 3 über die Grundleistungen sinngemäß für die zu verrechnende Hotelkomponente.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2018Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2018,

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