Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die SHG – Leistungs- und Entgeltverordnung, LGBl. Nr. 68/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2016, außer Kraft.
In Kraft seit 01.02.2017 bis 31.12.9999
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