Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der Ruhegenuss wird auf der Grundlage der Ruhegenussberechnungsgrundlage, der Ruhegenussbemessungsgrundlage und der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ermittelt.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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