Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Direktzahlung für das Jahr 2023
(1) Personen, die im Jänner 2023 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, gebührt eine Direktzahlung für das Jahr 2023.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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