Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dem Beamten der Allgemeinen Verwaltung und dem Beamten in handwerklicher Verwendung gebührt neben dem Gehalt eine ruhegenussfähige Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt bei Beamten
in den Dienstklassen
Euro
III bis V
187,20 Euro
VI bis IX
237,80 Euro
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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