§ 13 L-UIG

L-UIG - Landes-Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landes-Umweltinformationsgesetz, LGBl.Nr. 55/1994, in der Fassung LGBl.Nr. 44/1999, außer Kraft.

(3) Art. XVI des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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