§ 6 L-AVO

L-AVO - Lenker/innen-Ausnahmeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich und nachweislich zur Hausmüllabfuhr eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.

In Kraft seit 15.06.2016 bis 31.12.9999
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