§ 4 L-AVO Milchsammelfahrzeuge

L-AVO - Lenker/innen-Ausnahmeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich auf Milchsammelfahrzeugen eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.

(2) Milchsammelfahrzeuge im Sinne des Abs. 1 sind Fahrzeuge, die zum Sammeln von Rohmilch bei landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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