Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 27 mit 1. Dezember 1978 in Kraft. § 27 tritt nach Ablauf des der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tages in Kraft.
In Kraft seit 06.02.2010 bis 31.12.9999
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