Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
entfällt; LGBl. Nr. 8/2010 vom 5.2.2010
In Kraft seit 06.02.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 KKG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 KKG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 KKG