§ 39a KFG 1967 (weggefallen)

KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 39a KFG 1967 seit 27.10.2005 weggefallen.
In Kraft seit 28.10.2005 bis 31.12.9999
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