Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.11.2024
Hinsichtlich der Meßbedingungen, der Betriebsbedingungen während der Messung und der Auswertung der Messung gelten die Bestimmungen der Anlage 1c.
(Anm.: Beispiele der Meßanordnung ist als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 25.03.1995 bis 31.12.9999
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