Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Für die Lenkerausbildung gemäß §§ 119 und 120 KFG 1967 gilt § 64b sinngemäß.
In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 65a KDV 1967
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 65a KDV 1967 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 65a KDV 1967