Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Türen von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N müssen den Anhängen der Richtlinie 70/387/EWG in der Fassung 2001/31/EG, ABl. Nr. L 130 vom 8. Mai 2001, S 33, entsprechen.
In Kraft seit 01.12.2001 bis 31.12.9999
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