Art. 9 KberG

KberG - Kapitalberichtigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in anderen Bundesgesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch dieses Bundesgesetz geändert oder aufgehoben werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

In Kraft seit 01.08.1990 bis 31.12.9999
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