Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 64 a,
Soweit in diesem Bundesgesetz bei personenbezogenen Bezeichnungen nur die männlichen Formen angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
In Kraft seit 09.08.2000 bis 31.12.9999
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