Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Für die Dienstnehmer/innen gegenüber den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes günstigere Regelungen in Gesetzen, Kollektivverträgen, Dienstordnungen, Betriebsvereinbarungen oder in sonstigen Vereinbarungen werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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