Anl. 1 K-ZAG

K-ZAG - Kärntner Zuschlagsabgabegesetz – K-ZAG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.02.2026
(LGBl Nr 2/2026)Landesgesetzblatt Nr 2 aus 2026,)Art. I

Z 1 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2025 entstanden ist. Ziffer eins, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2025 entstanden ist.

In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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