§ 17 K-SenG

K-SenG - Kärntner Seniorengesetz - K-SenG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Die Landesregierung hat nach Anhörung des Beirates in Durchführung der §§ 10 bis 16 mit Verordnung eine Geschäftsordnung des Beirates zu erlassen.

In Kraft seit 10.06.2022 bis 31.12.9999
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