Art. 29 K-ÖStP 2012 (Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012) - JUSLINE Österreich
Art. 29 K-ÖStP 2012
K-ÖStP 2012 - Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Österreichische Stabilitätspakt 2011 tritt für die Vertragsparteien dieser Vereinbarung mit dem Inkrafttreten des ÖStP 2012 jeweils rückwirkend mit 1. Jänner 2012 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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