Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (K-ÖStP 2012) Fundstelle

K-ÖStP 2012 - Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖStP 2012
StF: LGBl. 0818-0

Änderung

0818-1 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 6 des Verlautbarungsgesetzes, LGBl. 0700–4:

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes und auf Art. 13 sowie 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes – übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Anmerkung

Druckfehlerberichtigung wurde berücksichtigt.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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