Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Organe der Gemeinde haben auf Verlangen der Behörde die nach §§ 16 bis 19 erforderlichen Auskünfte betreffend die Kärntner Bauordnung 1996, die Kärntner Bauvorschriften oder die Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung zu erteilen.
In Kraft seit 12.11.2022 bis 31.12.9999
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