Anl. 3 K-GWVG

K-GWVG - Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz - K-GWVG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(LGBl Nr 87/2023)Landesgesetzblatt Nr 87 aus 2023,)

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung), ABl. Nr. L 435 vom 31.12.2020, S 1, (sog. Trinkwasserrichtlinie) umgesetzt.

In Kraft seit 15.12.2023 bis 31.12.2024
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