§ 23 K-GOL Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

K-GOL - Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung - K-GOL

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt - soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt - an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 5 Abs. 3 und § 8 Abs. 2 treten mit dem Tag, an dem die der Kundmachung der Kärntner Landesverfassung (18. Oktober 1996) folgende Gesetzgebungsperiode des Landtages beginnt, in Kraft.

(3) Bis zu dem in Abs. 2 angeführten Zeitpunkt gelten die Vertretungsregelungen der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung (GeOL), LGBl Nr 79/1975, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 50/1981, 30/1987, 59/1990, 92/1990, 122/1991, 75/1992, 134/1992 und 98/1994.

In Kraft seit 01.03.1999 bis 31.12.9999
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