§ 31 K-GFG Sprachliche Gleichbehandlung

K-GFG - Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind alle Geschlechter gemeint.

In Kraft seit 28.11.2023 bis 31.12.9999
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