Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle

K-GFG - Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Gesetz vom 3. Oktober 2013, über die Einrichtung des Kärntner Gesundheitsfonds und über die Zielsteuerung-Gesundheit im Land Kärnten (Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG)
StF: LGBl Nr 67/2013

Änderung

LGBl Nr 46/2015

1.

Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen zum Fonds

§ 1 Kärntner Gesundheitsfonds

§ 2 Grundsätze zur Aufgabenbesorgung

§ 3 Mittel des Fonds

§ 4 Daten, Auskünfte und Erhebungen

2.

Abschnitt - Organisation und Aufgaben des Fonds

§ 5 Organe des Fonds

§ 6 Zusammensetzung der Gesundheitsplattform

§ 7 Beschlussfassung der Gesundheitsplattform

§ 8 Aufgaben der Gesundheitsplattform

§ 9 Vorsitzende der Gesundheitsplattform

§ 10 Zusammensetzung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 11 Beschlussfassung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 12 Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 13 Geschäftsführer; Geschäftsstelle

§ 14 Härtefall-Gremium

3.

Abschnitt - Entschädigung in Härtefällen

§ 15 Entschädigung in Härtefällen

4.

Abschnitt - Zielsteuerung-Gesundheit

§ 16 Gesundheitspolitische Grundsätze

§ 17 Landes-Zielsteuerungsvertrag

§ 18 Steuerungsbereich „Ergebnisorientierung“

§ 19 Steuerungsbereich „Versorgungsstrukturen“

§ 20 Steuerungsbereich „Versorgungsprozesse“

§ 21 Steuerungsbereich „Finanzziele“; Finanzrahmenvertrag

§ 22 Virtuelles Budget

§ 23 Jahresarbeitsprogramm

5.

Abschnitt - Sanktionsmechanismus für die Zielsteuerung-Gesundheit

§ 24 Anwendungsbereich der Sanktionen

§ 25 Nicht-Erreichung von Zielen

§ 26 Verstöße gegen den Landes-Zielsteuerungsvertrag

§ 27 Nicht-Zustandekommen eines Landes-Zielsteuerungsvertrages

6.

Abschnitt - Schlussbestimmungen

§ 28

Aufsicht über den Fonds

§ 29

Abgabenbefreiung

§ 30

Verweisungen

§ 31

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 32

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-GFG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 K-GFG