Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG (K-GFG) Fundstelle

K-GFG - Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Gesetz vom 3. Oktober 2013, über die Einrichtung des Kärntner Gesundheitsfonds und über die Zielsteuerung-Gesundheit im Land Kärnten (Kärntner Gesundheitsfondsgesetz – K-GFG)
StF: LGBl Nr 67/2013

Änderung

LGBl Nr 46/2015

1.

Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen zum Fonds

§ 1 Kärntner Gesundheitsfonds

§ 2 Grundsätze zur Aufgabenbesorgung

§ 3 Mittel des Fonds

§ 4 Daten, Auskünfte und Erhebungen

2.

Abschnitt - Organisation und Aufgaben des Fonds

§ 5 Organe des Fonds

§ 6 Zusammensetzung der Gesundheitsplattform

§ 7 Beschlussfassung der Gesundheitsplattform

§ 8 Aufgaben der Gesundheitsplattform

§ 9 Vorsitzende der Gesundheitsplattform

§ 10 Zusammensetzung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 11 Beschlussfassung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 12 Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 13 Geschäftsführer; Geschäftsstelle

§ 14 Härtefall-Gremium

3.

Abschnitt - Entschädigung in Härtefällen

§ 15 Entschädigung in Härtefällen

4.

Abschnitt - Zielsteuerung-Gesundheit

§ 16 Gesundheitspolitische Grundsätze

§ 17 Landes-Zielsteuerungsvertrag

§ 18 Steuerungsbereich „Ergebnisorientierung“

§ 19 Steuerungsbereich „Versorgungsstrukturen“

§ 20 Steuerungsbereich „Versorgungsprozesse“

§ 21 Steuerungsbereich „Finanzziele“; Finanzrahmenvertrag

§ 22 Virtuelles Budget

§ 23 Jahresarbeitsprogramm

5.

Abschnitt - Sanktionsmechanismus für die Zielsteuerung-Gesundheit

§ 24 Anwendungsbereich der Sanktionen

§ 25 Nicht-Erreichung von Zielen

§ 26 Verstöße gegen den Landes-Zielsteuerungsvertrag

§ 27 Nicht-Zustandekommen eines Landes-Zielsteuerungsvertrages

6.

Abschnitt - Schlussbestimmungen

§ 28

Aufsicht über den Fonds

§ 29

Abgabenbefreiung

§ 30

Verweisungen

§ 31

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 32

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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