EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
1. | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; | |||||||||
2. | eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung; | |||||||||
3. | gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; | |||||||||
4. | gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen; | |||||||||
5. | gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen, und | |||||||||
6. | Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person. |
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