Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG (K-BPG) Fundstelle

K-BPG - Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt, deren Verwendung und Marktüberwachung (Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG)
StF: LGBl Nr 46/2013

Änderung

LGBl Nr 85/2013

1. Hauptstück: Allgemeines

§

1              Begriffsbestimmung

2. Hauptstück: Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle

§

2              Technische Bewertungsstelle

§

3              Produktinformationsstelle für das Bauwesen

3. Hauptstück: Anforderung für die Verwendung von Bauprodukten

1. Abschnitt: Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§

4              Anwendungsbereich

§

5              Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§

6              Baustoffliste ÖA

§

7              Produktregistrierung

§

8              Verfahren der Registrierung

§

9              Registrierungsstellen und Registerführende Stelle

§

10               Einbauzeichen ÜA

2. Abschnitt: Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§

11               Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§

12               Baustoffliste ÖE

3. Abschnitt: Sonstige Bauprodukte

§

13               Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Hauptstück: Bautechnische Zulassung

§

14 Bautechnische Zulassung

§

15 Zulassungsstelle

5. Hauptstück: Bereitstellung auf dem Markt

§

16               Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

6. Hauptstück: Marktüberwachung

§

17               Anwendungsbereich

§

18 Marktüberwachungsbehörde

§

19               Berichtspflichten der Baubehörde

§

20               Verwenden von Daten

§

21 Proben

7. Hauptstück: Österreichisches Institut für Bautechnik

§

22               Mitgliedschaft des Landes

§

23               Aufgaben

§

24               Aufsicht der Landesregierung

8. Hauptstück: Schlussbestimmungen

§

25               Kosten

§

26               Kundmachungen

§

27               Strafbestimmungen

§

28 Außerkrafttreten

              ANLAGE

In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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