Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Islamische Religionsgesellschaften in Österreich sind anerkannte Religionsgesellschaften im Sinne des Artikels 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
In Kraft seit 31.03.2015 bis 31.12.9999
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