§ 39 IG-L-MKV 2012 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

IG-L-MKV 2012 - IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. II Nr. 263/2004, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 500/2006, außer Kraft.

(2) Der Langtitel, § 2 Z 2, § 4 Abs. 5a und 5b, Tabelle 1 in § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3 Z 1 und Z 4, § 7 samt Überschrift, § 15 Abs. 2 Z 2, § 25 Z 8 bis 11, § 29 Abs. 3, § 30, § 31 Abs. 1 und 3, § 35 Abs. 2, § 36, Anlage 1 samt Bezeichnung und Überschrift, Anlage 2 Teil III samt Bezeichnung und Überschrift, Anlage 3 samt Bezeichnung und Überschrift und Anlage 4 samt Bezeichung und Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Der Titel, § 1, § 2a samt Überschrift, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 5 Abs. 1 bis 4 und 6, § 7 Abs. 1 und 3 bis 7, § 19 Abs. 1, § 36 Abs. 1, Anlage 2, Anlage 3 und Anlage 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 154/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 09.04.2021 bis 31.12.9999
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