Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG 2014) Fundstelle

HSG 2014 - Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 17.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2023
  3. § 0 gültig von 01.07.2021 bis 16.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2021
  4. § 0 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen

2. Hauptstück
Vertretungseinrichtungen

1. Abschnitt
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 4.

Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 5.

Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 6.

Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 7.

Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 8.

Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 9.

Bundesvertretung der Studierenden

§ 10.

Vorsitzendenkonferenzen

§ 11.

Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden

2. Abschnitt
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 12.

Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 13.

Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 14.

Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 15.

Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 16.

Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 17.

Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 18.

Organe gemäß § 15 Abs. 2

§ 19.

Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 20.

Aufgaben der Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 21.

Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 22.

Tätigkeitsberichte

3. Abschnitt
Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 23.

Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 24.

Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 25.

Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 26.

Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 27.

Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 28.

Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 29.

Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

3. Hauptstück
Organisation der Vertretungseinrichtungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

§ 30.

Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

§ 31.

Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter

§ 32.

Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern

2. Abschnitt
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 33.

Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 34.

Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 35.

Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter

3. Abschnitt
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten

§ 36.

Organisation der Verwaltung

§ 37.

Wirtschaftsbetriebe

§ 38.

Finanzierung

§ 39.

Verteilung der Studierendenbeiträge

§ 40.

Budgetierung und Bilanzierung

§ 41.

Haushaltsführung

§ 42.

Rechtsgeschäfte

4. Hauptstück
Willensbildung der Mitglieder

1. Abschnitt
Wahlen in die Organe

§ 43.

Durchführung der Wahlen in die Organe

§ 44.

Ausstellung einer Wahlkarte

§ 45.

Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

§ 46.

Wahladministrationssystem

§ 47.

Wahlberechtigte

§ 48.

Wahlausschließungsgründe

§ 49.

Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte

§ 50.

Zusammensetzung der Wahlkommissionen

§ 51.

Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen

§ 52.

Wahlverfahren

§ 53.

Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen

§ 54.

Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen

§ 55.

Erlöschen von Mandaten

§ 56.

Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung

§ 57.

Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen

§ 58.

Wahlwiederholung

§ 59.

Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen

§ 60.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung

2. Abschnitt
Direkte Mitbestimmung der Mitglieder

§ 61.

Antragsrecht

§ 62.

Urabstimmung

5. Hauptstück
Aufsicht und Kontrolle

§ 63.

Aufsicht

§ 64.

Kontrollkommission

§ 65.

Aufgaben der Kontrollkommission

§ 66.

Rechnungshofkontrolle

6. Hauptstück
Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 67.

Verfahrensbestimmungen

§ 68.

Inkrafttreten

§ 69.

Außerkrafttreten

§ 70.

Übergangsbestimmungen

§ 71.

Vollziehung

In Kraft seit 17.11.2023 bis 31.12.9999
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