Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG 2014) Fundstelle

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.2023 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 17.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2023
  3. § 0 gültig von 01.07.2021 bis 16.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2021
  4. § 0 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen

2. Hauptstück
Vertretungseinrichtungen

1. Abschnitt
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 4.

Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 5.

Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 6.

Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 7.

Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 8.

Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 9.

Bundesvertretung der Studierenden

§ 10.

Vorsitzendenkonferenzen

§ 11.

Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden

2. Abschnitt
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 12.

Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 13.

Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 14.

Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 15.

Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 16.

Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 17.

Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 18.

Organe gemäß § 15 Abs. 2

§ 19.

Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 20.

Aufgaben der Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 21.

Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 22.

Tätigkeitsbericht der Hochschülerinnen- und HochschülerschaftenTätigkeitsberichte

3. Abschnitt
Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 23.

Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 24.

Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 25.

Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 26.

Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 27.

Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 28.

Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 29.

Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

3. Hauptstück
Organisation der Vertretungseinrichtungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

§ 30.

Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

§ 31.

Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter

§ 32.

Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern

2. Abschnitt
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 33.

Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 34.

Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 35.

Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter

3. Abschnitt
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten

§ 36.

Organisation der Verwaltung

§ 37.

Wirtschaftsbetriebe

§ 38.

Finanzierung

§ 39.

Verteilung der Studierendenbeiträge

§ 40.

Budgetierung und Bilanzierung

§ 41.

Haushaltsführung

§ 42.

Rechtsgeschäfte

4. Hauptstück
Willensbildung der Mitglieder

1. Abschnitt
Wahlen in die Organe

§ 43.

Durchführung der Wahlen in die Organe

§ 44.

Ausstellung einer Wahlkarte

§ 45.

Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

§ 46.

Wahladministrationssystem

§ 47.

Wahlberechtigte

§ 48.

Wahlausschließungsgründe

§ 49.

Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte

§ 50.

Zusammensetzung der Wahlkommissionen

§ 51.

Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen

§ 52.

Wahlverfahren

§ 53.

Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen

§ 54.

Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen

§ 55.

Erlöschen von Mandaten

§ 56.

Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung

§ 57.

Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen

§ 58.

Wahlwiederholung

§ 59.

Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen

§ 60.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung

2. Abschnitt
Direkte Mitbestimmung der Mitglieder

§ 61.

Antragsrecht

§ 62.

Urabstimmung

5. Hauptstück
Aufsicht und Kontrolle

§ 63.

Aufsicht

§ 64.

Kontrollkommission

§ 65.

Aufgaben der Kontrollkommission

§ 66.

Rechnungshofkontrolle

6. Hauptstück
Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 67.

Verfahrensbestimmungen

§ 68.

Inkrafttreten

§ 69.

Außerkrafttreten

§ 70.

Übergangsbestimmungen

§ 71.

Vollziehung

Stand vor dem 16.11.2023

In Kraft vom 01.07.2021 bis 16.11.2023
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 17.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2023
  3. § 0 gültig von 01.07.2021 bis 16.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2021
  4. § 0 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen

2. Hauptstück
Vertretungseinrichtungen

1. Abschnitt
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 4.

Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 5.

Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 6.

Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 7.

Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 8.

Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

§ 9.

Bundesvertretung der Studierenden

§ 10.

Vorsitzendenkonferenzen

§ 11.

Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden

2. Abschnitt
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 12.

Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 13.

Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 14.

Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 15.

Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 16.

Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 17.

Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 18.

Organe gemäß § 15 Abs. 2

§ 19.

Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 20.

Aufgaben der Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 21.

Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

§ 22.

Tätigkeitsbericht der Hochschülerinnen- und HochschülerschaftenTätigkeitsberichte

3. Abschnitt
Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 23.

Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 24.

Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 25.

Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 26.

Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 27.

Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 28.

Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

§ 29.

Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist

3. Hauptstück
Organisation der Vertretungseinrichtungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

§ 30.

Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

§ 31.

Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter

§ 32.

Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern

2. Abschnitt
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 33.

Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 34.

Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter

§ 35.

Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter

3. Abschnitt
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten

§ 36.

Organisation der Verwaltung

§ 37.

Wirtschaftsbetriebe

§ 38.

Finanzierung

§ 39.

Verteilung der Studierendenbeiträge

§ 40.

Budgetierung und Bilanzierung

§ 41.

Haushaltsführung

§ 42.

Rechtsgeschäfte

4. Hauptstück
Willensbildung der Mitglieder

1. Abschnitt
Wahlen in die Organe

§ 43.

Durchführung der Wahlen in die Organe

§ 44.

Ausstellung einer Wahlkarte

§ 45.

Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

§ 46.

Wahladministrationssystem

§ 47.

Wahlberechtigte

§ 48.

Wahlausschließungsgründe

§ 49.

Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte

§ 50.

Zusammensetzung der Wahlkommissionen

§ 51.

Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen

§ 52.

Wahlverfahren

§ 53.

Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen

§ 54.

Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen

§ 55.

Erlöschen von Mandaten

§ 56.

Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung

§ 57.

Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen

§ 58.

Wahlwiederholung

§ 59.

Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen

§ 60.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung

2. Abschnitt
Direkte Mitbestimmung der Mitglieder

§ 61.

Antragsrecht

§ 62.

Urabstimmung

5. Hauptstück
Aufsicht und Kontrolle

§ 63.

Aufsicht

§ 64.

Kontrollkommission

§ 65.

Aufgaben der Kontrollkommission

§ 66.

Rechnungshofkontrolle

6. Hauptstück
Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 67.

Verfahrensbestimmungen

§ 68.

Inkrafttreten

§ 69.

Außerkrafttreten

§ 70.

Übergangsbestimmungen

§ 71.

Vollziehung

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten