§ 46 HSG Wahladministrationssystem

HSG - Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Zur Sicherstellung des gleichen Wahlrechtes für die Wahl der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen und zur Unterstützung der Durchführung dieser Wahlen ist von der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ein elektronisches Wahladministrationssystem zur Verfügung zu stellen. Die Kosten des Wahladministrationssystems sind anteilsmäßig je zur Hälfte von der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und zur Hälfte aliquot nach der Zahl der ordentlichen Mitglieder der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Bildungseinrichtungen zu tragen.

In Kraft seit 01.10.2014 bis 31.12.9999
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