Anl. 6 HKG 1997

HKG 1997 - Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

                                                         Anhang 6

                                                         (Zu § 9)

 

Peloid-Vollanalyse

 

Eine Peloid-Vollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:

Kurze Anführung der bisher von dem betreffenden Lager durchgeführten Untersuchungen.

Makroskopische Beschreibung des Peloids (Farbe, Konsistenz, Homogenität, Geruch, gröbere Bestandteile, Zersetzungsgrad); mikroskopische Untersuchung (Zersetzungsgrad, charakteristische Pflanzenbestandteile, mineralische Substanz).

Physikalische Untersuchung (pH-Wert im Lager elektrometrisch gemessen, Wassergehalt des naturfeuchten Peloids, Wasserkapazität, Wassergehalt bei Normal- und Packungskonsistenz, Sedimentvolumen, bei Badetorfen auch Quellungsgrad, Dichte, spez Wärme, Wärmekapazität, Wärmeleitzahl, Wärmehaltung nach der Kugelmethode); chemische Untersuchung (allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust; abgekürzte quantitative organische Gruppenanalyse auf Bitumina, lösliche Kohlehydrate und Pektine, Cellulosen und Hemicellulosen, Huminsäuren sowie Lignine und Humine; Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1 : 50 mit quantitativen Bestimmungen der Einzelbestandteile).

Hygienisch-bakteriologische Untersuchung. Bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers (Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum; pH-Wert elektrometrisch womöglich im Lager bestimmt; elektrolytische Leitfähigkeit bei der Temperatur des Lagers und bei 20 Grad C; Trockenrückstand bei 105 Grad C und 180 Grad C, Glühverlust; Glührückstand;

Kaliumpermanganatverbrauch; anorganische Bestandteile qualitativ, fallweise Calcium- und Magnesium-Ionen quantitativ);

Charakterisierung des Peloids und dessen Beurteilung, Hinweis für die Aufbereitung eines normalkonsistenten Peloidbades bzw für die Aufbereitung von Packungen.

In Kraft seit 31.12.1997 bis 31.12.9999
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