§ 26 HeizKG

HeizKG - Heizkostenabrechnungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(Anm.: Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 417/1975)

In Kraft seit 01.10.1992 bis 31.12.9999
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