Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) Fundstelle

HeizKG - Heizkostenabrechnungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021
  3. § 0 gültig von 01.09.1999 bis 04.06.2021
  4. § 0 gültig von 01.10.1992 bis 31.08.1999

I. Abschnitt
                              Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziel des Gesetzes

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Geltungsbereich

§ 4

Verhältnis zu anderen Regelungen

II. Abschnitt
 Aufteilung der verbrauchsabhängigen Versorgungskosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile

§ 5

Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung

§ 6

Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile

§ 7

Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie

§ 8

Stammblatt; Prüfpflichten

§ 9

Trennung der Versorgungskosten für Heizung und Warmwasser

§ 10

Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Versorgungskosten

§ 11

Ermittlung der Verbrauchsanteile

§ 12

Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Versorgungskosten

§ 13

Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen

§ 14

Wechsel des Abnehmers oder Abgebers

§ 15

Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch

III. Abschnitt
                                      Abrechnung

§ 16

Abrechnungsperiode

§ 17

Abrechnung der Versorgungskosten

§ 18

Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)

§ 19

Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung

§ 20

Durchsetzung der Abrechnung

§ 21

Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung

§ 22

Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung

§ 23

Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge

§ 24

Genehmigung der Abrechnung

§ 24a

Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung

§ 24b

Abnehmern gleichgestellte Personen

IV. Abschnitt
                         Besondere Verfahrensvorschriften

§ 25

Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen

V. Abschnitt

§ 26

Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975

VI. Abschnitt

§ 27

Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

VII. Abschnitt

§ 28

Änderung des Mietrechtsgesetzes

VIII. Abschnitt

§ 29

Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 29a

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 30

Vollziehung

In Kraft seit 05.06.2021 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) Fundstelle


Ablesen Warmwasserzähler von armyshop zum Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) Fundstelle

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Gibt es Fristen für die Ablesung der Warmwasserzähler? In der Regel werden die Zähler jedes Jahr Anfang Jänner abgelesen. In 2015 hat sich unser Verwalter diesbezüglich noch nicht gemeldet. Auch im vergangenen Jahr wurde erst am 22.01. abgelesen. Ich bin besorgt darüber, ob eine Warmwasserkostena... mehr lesen...

Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) Fundstelle | 0 Antworten | 1466 Aufrufe | 25.01.15

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