Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.03.2025
Paragraph 36,
Die Bestimmungen der §§ 34 und 35 gelten auch für die Abänderung oder Aufhebung eines Heimarbeitstarifes. Die Bestimmungen der Paragraphen 34, und 35 gelten auch für die Abänderung oder Aufhebung eines Heimarbeitstarifes.
In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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